Klage am Hals.... was tun? Hifi-Leipzig und deren Nebenverdienst
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wasusi
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#26
07.08.2010, 08:10

Moin Miguel!
Vorab möchte ich dir sagen, das diese ganze Angelegenheit sehr unerquicklich ist und es mir leid tut, dass man dich abzocken will!!!!!

Jetzt stellt sich aber die Frage, wie es generell aussieht mit den Fotos die hier gepostet werde. Viele von uns die Bilder z. B. in den Musik-Threads einstellen, haben jetzt das Gleiche zu verfürchten oder wie muß man das verstehen??
SIcher wird bei google darauf hingewiesen, das Fotos eventuell urheberrechtlich geschütz sind, nur finde ich keine weitern Hinweisen dann darauf.


Aber erst einmal für dich großes Daumendrücken meinerseits!!!!!!!!!!!!!!!!!
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Peter Wind
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#27
07.08.2010, 08:58

(06.08.2010, 23:28)Stones schrieb: Das kann ich mir so nicht vorstellen, Peter.Wenn jemand ein Bild
veröffentlicht, also ins Netz stellt - ohne darauf ein Copyright zu haben,
der kann dann auch keine Rechtsansprüche stellen.

Es ist aber so wie ich schrieb Stefan!
Zitat:das Copyright ist (trotz einiger Unterschiede) vergleichbar mit dem Urheberrecht aus der deutschen Gesetzgebung. Das Urheberrecht entsteht automatisch, liegt beim jeweiligen Schöpfer und ist (im Gegensatz zum Copyright) nicht auf andere Personen übertragbar. Mit dem Copyrightvermerk kannst du zusätzlich darauf hinweisen, dass du nach deutschem Recht der Urheber bist. Und da das ja immer bei der Schaffung von Werken der Fall ist, braucht es dazu (zumindest nach unserem Recht) keine weiteren Eintragungen oder sonstwas. Beachten solltest du aber, dass evtl. eine bestimmte Schöpfungshöhe nötig ist, um den Ansprung auch geltend machen zu können.
Stammt nicht von mir, stellt es aber sehr gur dar.
Viele Grüße
Peter

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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07.08.2010, 09:01 von Peter Wind.)
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Stones
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#28
07.08.2010, 09:07

Wie sieht es denn mit Walters Frage aus?


Zitat:Jetzt stellt sich aber die Frage, wie es generell aussieht mit den Fotos die hier gepostet werde. Viele von uns die Bilder z. B. in den Musik-Threads einstellen, haben jetzt das Gleiche zu verfürchten oder wie muß man das verstehen??
SIcher wird bei google darauf hingewiesen, das Fotos eventuell urheberrechtlich geschütz sind, nur finde ich keine weitern Hinweisen dann darauf.
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Stormbringer667
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#29
07.08.2010, 09:10

(07.08.2010, 08:10)wasusi schrieb: Viele von uns die Bilder z. B. in den Musik-Threads einstellen, haben jetzt das Gleiche zu verfürchten oder wie muß man das verstehen??

Entweder man schreibt unter das Bild, bei wem das © liegt, oder man lädt sich das Bild direkt auf den Rechner und verlinkt es dann via Bilderhoster. Bei Amazon-Bildern von CD´s würde ich mir keine Sorgen machen. Die Plattenfirmen werden sich sicherlich nicht über Werbung für ihre Produkte aufregen, da es sie nichts kostet. Cool

Das aber die Verwendung von fremden Bildern bei Ebay-Auktionen ein absolutes No go ist, sollte jedem klar sein. Es sollte auch klar in den AGB´s von Ebay stehen, wie man dort zu Copyright-Verletzungen steht.
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Pizza
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#30
07.08.2010, 09:26

Ich würde zunächst folgendes machen:

Schreibe dem Anwalt (per Einschreiben), dass du das Bild nicht auf der Seite von HL geladen hast. Desweiteren, dass auf der Seite (mache dir eine Kopie von der I-Net Seite) kein Verweis auf das Copyright von HL stand.

Biete ihm 100 € (als Stundent) an und berichte ihm direkt, dass du in den entsprechenden Foren HF und hier von diesen Fall objektiv berichten wirst, da du ja nun auch das Anwaltliche Schreiben hast .... (oder ist da auch ein Copyright drauf Big Grin)

Gehe dabei in einen Nebensatz auf die bundesweit tolle Werbung dadurch für HL ein in den wichtigsten Fachforen im Deutschen Netz.

Sollte er dein Angebot von 100 € als Einigung nicht akzeptieren, dann müsste dieser Fall unter Inanspruchnahme eines Rechtsbeistandes deinerseits weitergeführt werden.

Mal ´ne Frage nebenbei: Wenn ich mit meinem Auto geblitzt werde, ist die Polizei doch verpflichtet, den Fahrzeugführer und nicht den Fahtzeughalter zu ermitteln.

Bist du Eminenz, ist deine Frau Eminenz, ist vielleicht dein Nachbar, der deinen Rechner mit nutzt .... wer ist Eminenz ?
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Eminenz
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#31
07.08.2010, 09:32

Nuja, steht ja alles bei Ebay, wer sich hinter dem Nick verbirgt.

Roger, nach Absprache mit meinem Vater werde ich genauso vorgehen. Erstmal Widerspruch einlegen, mit den entsprechenden Screenshots der Seite und der Datei. Ich habe diese ja auch noch auf meinem Rechner und auch in den Datei-Informationen steht nichts von Copyright Hifi-Leipzig.

Geld bieten tue ich dem schon mal gar nicht, eher schicke ich dem noch die Anwälte meines Vaters aufn Hals.

Ich warte noch weitere Meinungen ab, am Montag gehe ich mal vorsichtshalber zur Verbraucherzentrale.
Gruß, Miguel
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Pizza
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#32
07.08.2010, 09:35

Ich hätte ihm die 100 € angeboten, damit man die Angelegenheit aus der Birne hat und ferddisch ....

Ich würde mich nicht länger damit belasten wollen .... :-/

Gruß
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Stones
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#33
07.08.2010, 09:36

Miguel - berichte auf jeden Fall mal weiter, wie sich die Sache entwickelt.

Ich würde die Sache auch mal im HF posten - dort sind bestimmt
auch Rechtsanwälte unter den Usern, die Dir evtl. fachgerechte Auskünfte geben können.Prost
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07.08.2010, 09:38 von Stones.)
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Lion13
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#34
07.08.2010, 09:43

@Miguel: Ich würde dir dringend empfehlen, einen auf Urheberrecht spezialisierten Anwalt zu befragen; die Erst-Beratung kostet zwar auch Geld, aber nur der kann dir zweifelsfrei sagen, ob das nun ein Abzock-Versuch ist oder du dir wirklich Sorgen machen solltest... Dodgy

(07.08.2010, 08:10)wasusi schrieb: Jetzt stellt sich aber die Frage, wie es generell aussieht mit den Fotos die hier gepostet werde. Viele von uns die Bilder z. B. in den Musik-Threads einstellen, haben jetzt das Gleiche zu verfürchten oder wie muß man das verstehen??

Die Rechtslage ist eigentlich eindeutig: Jedes Bild, das nicht offiziell für die Verbreitung im I-Net deklariert wurde (z.B. Pressebilder von Firmen), ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht ohne weiteres kopiert und z.B. in Foren, der eigenen Homepage etc. verwendet werden! Kommt wie bei eBay-Auktionen noch eine Verkaufsabsicht dazu, wird entsprechend härter bestraft. Wir bewegen uns hier auf dünnem Eis, wenn wir fremde Bilder einstellen, weil niemand genau weiß, ob diese nun urheberrechtlich geschützt sind. Auf der relativ sicheren Seite ist man, wenn man ein Bild nur verlinkt und nicht physikalisch kopiert! Auch sollte eigentlich bei jedem verwendeten Bild eine Quellenangabe vorhanden sein...

Es haftet im übrigen - im Falle von Foren - zuallererst der Betreiber; ist ihm derjenige, der gegen das Urheberrecht verstößt, bekannt, kann er die Haftung aber "weiterreichen". In vielen Fällen wird von Firmen das Einstellen eigener Bilder mehr oder weniger gedultet, weil es ihrem Image oft nicht abträglich ist; es gibt aber (wie im Falle von Hifi Leipzig oder auch das bekannte Beispiel von "Marions Kochbuch", wo Fotos von Nahrungsmitteln regelmäßig abgemahnt wurden) auf Abmahnung spezialisierte Menschen, die quasi mit Bildmaterial locken und dann abmahnen... Confused
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Peter Wind
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#35
07.08.2010, 09:45

Miguel,
ich habe dein Bild mit anderen von HiFi-Leipzig verglichen. Der Schatten links neben dem Gerät findet man bei denen immer wieder.
Anscheinend ist es so, dass der Pagebetreiber sich bei HiFi-L. bedient hat. Die bedienen sich bei Dir weil du nicht in den Niederlanden wohnst.
Das hilft dir aber nicht weiter. Das Copyright liegt nun einmal bei denen.
Schau mal hier rein
http://www.ra-dr-graf.de/blog/2008/02/12...duktfotos/

Ohne RA wird es wohl nicht funktionieren, wenn du weniger als die 450 € zahlen willst. Im Prinzip musst du zahlen, ist nur noch die Frage der Höhe offen. (Das stammt nicht von mir Wink) Dies gilt natürlich nur dann, wenn das Foto wirklich von denen war und da spricht eigentlich alles dafür.
Das 100 € Urteil zieht nicht, weil du das Foto "wirtschaftlich" benutzt hast (sagt mein Sohn)
Wurdest zu einer Unterlassungserklärung aufgefordert?
Als Student hast du u.U. Anspruch auf Prozeßkostenhilfe, u.U. kostenlose Beratung. Die bekommst du aber - denke ich - nur dann, wenn der Rechtspfleger beim AG deinem Ansinnen eine Chance einräumt.
Viele Grüße
Peter

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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07.08.2010, 09:49 von Peter Wind.)
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Stones
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#36
07.08.2010, 09:51

Zitat:Urteil des Bundesgerichtshofs
Google-Bildersuche verstößt nicht gegen Urheberrechte
Der Internetdienst Google verletzt bei seiner Bildersuche keine Urheberrechte. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entscheiden. Damit blieb die Klage einer Künstlerin aus Weimar in letzter Instanz erfolglos. Sie hatte sich dagegen gewehrt, dass in der Trefferliste des Google-Bildersuchdienstes Miniaturansichten ihrer Bilder, sogenannte Thumbnails, gezeigt werden.


Google darf urheberrechtlich geschützte Bilder zeigen, tagesschau 17:00 Uhr [Karl-Dieter Möller, SWR]
Weitere Video-Formate
.

Nach Ansicht der Karlsruher Richter habe die Künstlerin ihre Einwilligung zur Veröffentlichung der Bilder gegeben, weil sie diese auch auf ihrer eigenen Internetseite veröffentliche. Zudem habe sie den Zugriff der Suchmaschinen auf ihr eigenes Portal ermöglicht, ohne von den technischen Möglichkeiten Gebrauch zu machen, um die Abbildungen ihrer Werke von der Suche und Anzeige durch Bildersuchmaschinen in Form von Vorschaubildern auszunehmen. Bereits die Vorinstanzen hatten ihre Klage auf Unterlassen abgewiesen.

Auch die Frage, inwieweit Google für Thumbnails von widerrechtlich ins Netz gestellten Bildern verantwortlich ist, hat der BGH beantwortet. Danach kann der Suchmaschinenbetreiber erst ab dem Zeitpunkt haftbar gemacht werden, wenn er von der "Rechtswidrigkeit der von ihm gespeicherten Infomation", sprich: des Thumbnails, Kenntnis erhalten hat.

Az.: I ZR 69/08 - Urteil vom 29. April 2010

Wenn man das so liest, müßte man doch meinen, daß man die Bilder aus dem I-NET als privater User erst recht verwenden darf. Prost
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Eminenz
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#37
07.08.2010, 09:52

Ja, Unterlassungserklärung ist da auch mit bei. Ich kann mir das einfach nicht vorstellen, dass die da irgendwelche Rechte drauf haben und es steht nichts da.

Daran klammere ich mich und lege Widerspruch ein. Anwalt bleibt erstmal außen vor, immerhin steht mein Vater jetzt auch hinter mir. Montag warte ich mal ab, was die vom Verbraucherschutz sagen, dann sehen wir weiter.
Gruß, Miguel
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Peter Wind
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#38
07.08.2010, 10:13

(07.08.2010, 09:52)Eminenz schrieb: Ich kann mir das einfach nicht vorstellen, dass die da irgendwelche Rechte drauf haben und es steht nichts da.
Miguel Tom hat es dir geschrieben ich habe es dir geschrieben, da hilft nichts, du klammerst dich an eine falsche Hoffnung was den Sachverhalt anbelangt.
Gehe zur VBZ und lasse auf keinen Fall die Frist für die UE verlaufen. Ohne RA kommst du aus der Nummer nicht mehr raus wenn du nichts oder weniger zahlen willst.

EDIT: Miguel, pass mit der UE auf. Denke nicht, ein Widerspruch reicht aus, um die gesetzte Frist außer Kraft zu setzen. Lässt du die Frist verstreichen, können die ohne weitere Mahnung ein Gerichtsverfahren einleiten. (das wir teuer) Besprich es bitte mit der VBZ ob du evtl eine abgeänderte UE abgeben kannst.

@stones
Stefan, u vergisst eines dabei, die Bilder der Bildersuche von Google sind verlinkt mit der Ursprungsseite.
Viele Grüße
Peter

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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07.08.2010, 10:32 von Peter Wind.)
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piccohunter
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#39
07.08.2010, 10:48

(07.08.2010, 07:15)Eminenz schrieb:
(07.08.2010, 00:21)Stormbringer667 schrieb: Abhaken, Lehrgeld bezahlen ....

Für manchen von euch mag das Lehrgeld sein, für mich ist das eine Summe, die existenzbedrohend ist.

Ich sehe das eher wie Du, Miguel... es ist zumindest eine Summe, die zumindest ich nicht "mal eben" übrig hätte, mir verdammt weh tun würde und empfindliche Kürzungen auf anderen wichtigen Gebieten zur Folge hätte.
(07.08.2010, 09:35)Pizza schrieb: Ich hätte ihm die 100 € angeboten, damit man die Angelegenheit aus der Birne hat und ferddisch ....

Ich würde mich nicht länger damit belasten wollen .... :-/

Gruß

Neee, bestimmt nicht. Cool

Damit würde ich in meinen Augen aufgeben oder mich beugen. Zumal 100€ für nix immer noch verdammt viel Geld sind. Angry
Wie ich vorgehen würde, habe ich ja schon geschrieben.
(07.08.2010, 10:13)Peter Wind schrieb: Lässt du die Frist verstreichen, können die ohne weitere Mahnung ein Gerichtsverfahren einleiten. (das wir teuer)

Peter, glaubst Du, das die wegen dieser aus rechtlicher Sicht eher geringen Streitwerte wirklich vor Gericht ziehen? Kann ich mir schwerlich vorstellen.

Ich glaube eher, das es sich im Sande verlaufen wird, genauso wie die ganzen teils massiven Drohungen von Inkassobüros und Rechtsanwälten, die irgenwelche zumindest zweifelhaften Forderungen eintreiben wollen. Die wenigsten gehen wirklich den rechtlichen Weg zu Ende.
Gruß, Torsten

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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07.08.2010, 11:03 von piccohunter.)
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wasusi
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#40
07.08.2010, 11:05

Ich möchte jetzt auf keine Fall von Miguels massiven Problemen ablenken!!!!

Zitat:Die Plattenfirmen werden sich sicherlich nicht über Werbung für ihre Produkte aufregen, da es sie nichts kostet.

Zumindest ich, sehen das bei der von mir angesprochen Angelegeheit, auch so!

Ist jemanden ein Fall aus anderen Foren oder überhaupt bekannt, wo in dem von mir angesprochen Fall, etwas gegen den User unternommen wurde, der solche Bilder eingestellt hat?
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Pizza
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#41
07.08.2010, 11:07

(07.08.2010, 10:48)piccohunter schrieb:
(07.08.2010, 07:15)Eminenz schrieb:
(07.08.2010, 00:21)Stormbringer667 schrieb: Abhaken, Lehrgeld bezahlen ....

Für manchen von euch mag das Lehrgeld sein, für mich ist das eine Summe, die existenzbedrohend ist.

Ich sehe das eher wie Du, Miguel... es ist zumindest eine Summe, die zumindest ich nicht "mal eben" übrig hätte, mir verdammt weh tun würde und empfindliche Kürzungen auf anderen wichtigen Gebieten zur Folge hätte.
(07.08.2010, 09:35)Pizza schrieb: Ich hätte ihm die 100 € angeboten, damit man die Angelegenheit aus der Birne hat und ferddisch ....

Ich würde mich nicht länger damit belasten wollen .... :-/

Gruß

Neee, bestimmt nicht. Cool

Damit würde ich in meinen Augen aufgeben oder mich beugen. Zumal 100€ für nix immer noch verdammt viel Geld sind. Angry
Wie ich vorgehen würde, habe ich ja schon geschrieben.
(07.08.2010, 10:13)Peter Wind schrieb: Lässt du die Frist verstreichen, können die ohne weitere Mahnung ein Gerichtsverfahren einleiten. (das wir teuer)

Peter, glaubst Du, das die wegen dieser aus rechtlicher Sicht eher geringen Streitwerte wirklich vor Gericht ziehen? Kann ich mir schwerlich vorstellen.

Ich glaube eher, das es sich im Sande verlaufen wird, genauso wie die ganzen teils massiven Drohungen von Inkassobüros und Rechtsanwälten, die irgenwelche zumindest zweifelhaften Forderungen eintreiben wollen. Die wenigsten gehen wirklich den rechtlichen Weg zu Ende.

Torsten, gucke mal Google nach den entsprechenden Schlagwörtern. Das ist nicht der 1.Fall, in dem HL versucht, seine Copyright-Rechte einzuklagen. Anscheinend, zumindest nach meinem Eindruck, steckt dort ein System dahinter. Dieses scheint aber rechtlich abgedeckt zu sein. Ich würde mich nicht wundern, wenn ein MA, ein Freund des Inhabers oder der Inhaber selbst Miguels Onkyo über Ebay erworben hat, nur um an seine Adresse zu kommen. Wenn der Onkyo ein besondewrs Merkmal hat (Kratzer o.ä.) würde ich versuchen, im Laden diesen ausfindig zu machen. Damit könnte man ggf. vor Gericht beweisen, dass der Verstärker nur zu diesen Zweck erworben wurde.

Grundsätzlich aber hat Miguel die Arschkarte und kann m.E. nur versuchen, so günstig wie Möglich aus der Kiste rauszukommen. Da hilft vielleicht das Argument "Student", .....

Gruß
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Lucki49
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#42
07.08.2010, 11:16

HIER steht etwas zur Rechtslage und vor allem zu den "Preisen", die verlangt werden dürfen
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Gruß Axel
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07.08.2010, 11:16 von Lucki49.)
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Stones
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#43
07.08.2010, 11:17

Aus meiner Sicht dürfte es soetwas nicht geben, denn wer seine Bilder öffentlich bekannt macht im Netz, der muß sich dann nicht wundern,
wenn sie weiter verwendet werden.Ansonsten, wenn man dies nicht will,
würde man sie ja gar nicht veröffentlichen.Huh

Für mich ist das recht halbseiden und soetwas dürfte auch juristisch nicht durchgehen, daß dann jemand dafür Geld einklagt.
Aus meiner Sicht absolut unverständlich.Huh

Damit sind der Abzocke alle Türen wiet geöffnet - das ist Betrug.Angry
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07.08.2010, 11:19 von Stones.)
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Peter Wind
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#44
07.08.2010, 11:24

(07.08.2010, 10:48)piccohunter schrieb: Peter, glaubst Du, das die wegen dieser aus rechtlicher Sicht eher geringen Streitwerte wirklich vor Gericht ziehen? Kann ich mir schwerlich vorstellen.
Ja Torsten, mit geringem Aufwand ist sichere Kohle zu machen. Brieftext aus dem Textbaukasten und das war´s. Die müssen ja nicht die Verfahrenskosten bezahlen.

100 € anbieten auf keinen Fall Roger weil es hier nicht gilt.
Zitat:Nach § 97a Abs. 2 UrhG soll bei einer erstmaligen Abmahnung in einem einfach gelagerten Fall mit einer nur unerhebliche Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs eine Begrenzung der Abmahngebühren auf 100 Euro erfolgen.
Jetzt kommt es was u.a. noch zu beachten ist, die Urheberrechtsverletzung muss außerhalb des geschäftlichen Verkehrs begangen worden sein.
Zitat:Ein Handeln im geschäftlichen Verkehr ist jede wirtschaftliche Tätigkeit auf dem Markt, die der Förderung eines eigenen oder fremden Geschäftszwecks zu dienen bestimmt ist. Der Begriff des geschäftlichen Verkehrs ist weit auszulegen.

Miguel hat das Foto für einen geschäftlichen Verkehr in diesem Sinne benutzt.

Ich wiederhole mich: Die Frist der UE beachten. Gehe zur VBZ Miguel oder zu einam Fachanwalt. Aber mach etwas.
Viele Grüße
Peter

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#45
07.08.2010, 11:26

Hallo Stefan, sicher magst Du recht haben, was Dein Bauchgefühl betrifft. Aber leider gehts im Recht nicht um das Bauchgefühl, sondern um das, was die Rechtssprechung sagt.

Sicher greift man sich bei manchen Tatbeständen an den Kopf, aber leider kann man bei Dingen, wie sie gerade Miguel passieren, nicht viel machen...außer den Schaden für ihn, evtl. mit Hilfe eines Rechtsanwaltes oder der VBZ zu minimieren.

Cool Prost
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Gruß Axel
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07.08.2010, 11:27 von Lucki49.)
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Peter Wind
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#46
07.08.2010, 11:35

Ich frage mich, warum man Links setzt, um zu untermauern dass es nicht die eigene Meinung ist die man kund tut. Warum Aussagen von Personen (Tom+ich) zum Urheberrecht angezweifelt werden die mit dieser Problematik sich im Berufsleben befassen oder befasst haben.

Hier geht es nicht um das Bauchgefühl. Seit Freiherr von Gravenreuth sollte doch die ganze Problematik aktiven Net-Surfern bekannt sein.

Ebay zu unautorisierte Fotografien und Abbildungen
Zitat:Es ist verboten, nicht genehmigte Abzüge von Fotos anzubieten. Dies gilt auch für Fotos, die bei Live-Musik-Veranstaltungen oder Bühnendarbietungen gemacht wurden.

Stefan, ein Vergleich mit einem anderen Sachverhalt. Wenn du auf einem Grundstück, das nicht eingezäunt ist, eine Gartenzwerg siehst und den mit nimmst ist es Diebstahl, auch wenn du nicht weißt wem der Zwerg gehört.
Wenn ich ein Foto auf meine HP setze, dann ist in diesem Vergleich die HP der nicht eingezäunte Garten.
In http://ebmule.de/showthread.php?tid=2088...#pid209386

steht das von mir
Zitat:(Das stammt nicht von mir Wink)

Ich denke, Miguel hat verstanden was ich damit meinte.
Viele Grüße
Peter

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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07.08.2010, 11:39 von Peter Wind.)
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#47
07.08.2010, 11:52

Peter - keiner zweifelt DIch oder Tom an.Confused
Nur ist das Ganze aus der Sicht vieler Menschen gedanklich nicht nachvollziehbar.
Zumindest müßte man dahingehend vom Gesetzgeber ein klares Gesetz
erwarten dürfen, daß besagt, daß urheberrechtliche Bilder auch
sichtbar als solche gekennzeichnet werden müssen, ansonsten kann der Inhaber keine rechtlichen Ansprüche geltend machen.

Damit hätten dann solche Scharlatarne, wie HL und Co, dann keine Handhabe mehr, andere Leute abzuzocken. Prost
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07.08.2010, 11:53 von Stones.)
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#48
07.08.2010, 11:54

Du erwartest von der Deutschen Gesetzgebung eine klar definierte Regelung zugunsten der Bürger ????

Stefan, wo lebst du eigentlich Big GrinBig GrinBig Grin

GRuß
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Stones
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#49
07.08.2010, 11:55

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07.08.2010, 11:55

Stefan, das Recht geht genau von dem umgekehrten Sachverhalt aus. Alles was nicht von mir ist, gehört einem anderen und der hat das Urheberrecht.
Damit ist man eben nicht gezwungen überall sein C im Kreis anzubringen.

Es ist leider so, dass ihr erwartet, dass ich oder ein anderer sein Eigentum kennzeichnet. Wenn etwas nicht von einem selber ist, ist einem doch bekannt dass es einem anderen gehört.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07.08.2010, 11:57 von Peter Wind.)
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